sen. 3. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Die Vergabestelle sei superprovisorisch anzuweisen, keine Leistungsverträge abzuschliessen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge - 2/27 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1875