4. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 3. September 2021 bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde. Darin beantragt sie was folgt: 1. Die Verfügung der Vorinstanz bezüglich des Gesuchs auf einen Leistungsvertrag betr. Versorgungssi- cherheit in der Pflege zu Hause 2022-2025 vom 24. August 2021 sei aufzuheben. 2. Das Vergabeverfahren sei an die Vorinstanz mit der Aufforderung zurückzuweisen, ein offenes oder se- lektives Verfahren durchzuführen. Eventualiter: Die Sache sei zur Neubeurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuwei-