1. Am 7. Mai 2021 hat das damalige Alters- und Behindertenamt (ALBA, heute: Gesundheitsamt [GA]; fortan auch: Vorinstanz) sich per E-Mail an die versorgungsrelevanten Organisationen der Pflege zu Hause im Kanton Bern gewandt und ihnen Gelegenheit gegeben, bis zum 4. Juni 2021 ein Gesuch für einen Abschluss eines Leistungsvertrags für die Periode 2022 bis 2025 für die Pflege zu Hause einzureichen. Daraufhin bewarb sich unter anderem A.___ [fortan auch: die Beschwerdeführerin]) mit Gesuch vom 27. Mai 2021 für einen solchen Vertrag im Versorgungsperimeter X.__.