Mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 23. Mai 2002 ist die Zuständigkeit, sich mit dem Rechtsverhältnis zu befassen, an das Verwaltungsgericht übergegangen (sog. Devolutiveffekt). Dem AFA war es damit verwehrt, in der streitigen Angelegenheit eine neue verbindliche Anordnung zu treffen. Die Verfügung des AFA vom 21. Mai 2002 war deshalb wegen fehlender funktioneller Zuständigkeit nichtig. Dies ist der Klarheit halber im Dispositiv festzustellen.27 5. Würdigung