4.7 Das Verwaltungsgericht musste sich mit einer ähnlichen Konstellation befassen: Das damalige AFA (Amt für Finanzen und Administration) hat am 21. Mai 2002, d.h. während laufender Rechtsmittelfrist gegen den Entscheid der damaligen ERZ (Erziehungsdirektion des Kantons Bern) vom 22. April 2002 eine neue Verfügung erlassen. Zu diesem Zeitpunkt war die Sache jedoch noch nicht rechtskräftig an das AFA zurückgewiesen und dieses mit ihr somit noch nicht befasst. Mit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 23. Mai 2002 ist die Zuständigkeit, sich mit dem Rechtsverhältnis zu befassen, an das Verwaltungsgericht übergegangen (sog. Devolutiveffekt).