9. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GSI leitete,5 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz stellte in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 24. Juni 2021 keinen Antrag zum Verfahrensausgang. 10. Mit der Reorganisation der GSI per 1. August 2021 wurde das Rechtsamt in das Generalsekretariat der GSI überführt. Die Instruktion der Beschwerdeverfahren und die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden erfolgt daher neu durch die Rechtsabteilung des Generalsekretariats (Art. 7 Abs. 1 Bst. m OrV GSI6 i.V.m. Art. 14a DelDV GSI7).