Beschwerdevernehmlassung einzureichen. Mit Eingabe vom 26. April 2021 teilte die Vorinstanz mit, es erscheine sachgerecht, dem Beschwerdeführer während der Dauer des Verfahrens vor dem CAT weiterhin Sozialhilfe auszurichten und ihm den Aufenthalt in der Unterkunft zu gestatten. Deshalb werde die angefochtene Verfügung vom 17. Februar 2021 aufgehoben. Ergänzend hielt sie Folgendes fest: «Sollte der CAT die Beschwerde abweisen und das Wegweisungsverfahren wieder aufgenommen werden, wird eine neue Verfügung betreffend Ausschluss von der Sozialhilfe und Verlassen der Unterkunft ergehen.»