4. Im Rahmen der Verfahrensinstruktion forderte das Rechtsamt der GSI die Vorinstanz auf, sich insbesondere dazu zu äussern, inwiefern sich die Situation seit Erlass der angefochtenen Verfügung durch die Einreichung der Beschwerde beim CAT sowie die Anordnung des SEM vom 24. Februar 2021 verändert habe. Mit Eingabe vom 29. März 2021 teilte die Vorinstanz mit, dass sie in Betracht ziehe, die angefochtene Verfügung zurückzuziehen, bis der CAT über die Beschwerde entschieden habe.