Diesfalls wäre das Projekt gerade nicht (korrekt) nach der Projektvorgehensmethode Hermes 5 geführt gewesen, weshalb die Anforderung 1 nicht erfüllt gewesen wäre. Aus dem Pflichtenheft ergibt sich sodann hinreichend klar, dass die Hermes-Rollen massgebend waren und ein von der Projektleitung unabhängiger QRM (und gerade keine Projektleitung) gesucht wurde.39 Auch der diesbezügliche Einwand der Beschwerdeführerin verfängt damit nicht. Die Schlussfolgerung der Vorinstanz, wonach das von der Beschwerdeführerin in den Offertunterlagen aufgeführte Referenzprojekt PM.___ die Anforderungen an ein vergleichbares Projekt nicht erfüllt habe, ist demnach nicht zu beanstanden.