12/15 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1560 geltend macht, ist sodann nicht Thema des vorliegenden Verfahrens, sondern hätte mit Beschwerde gegen die Ausschreibung gerügt werden müssen. Demnach ist lediglich zu prüfen, ob die Vorinstanz zu Recht erwogen hat, das Angebot der Beschwerdeführerin habe die erwähnten Kriterien nicht erfüllt.