4.3 Vorab ist festzuhalten, dass die Anforderungen an die Eignung der Anbieterin und die vorgesehene Person des QRM im Kriterienkatalog zu Los 1 detailliert und klar als Eignungskriterien und technische Spezifikationen festgelegt sind. Die Nichteinhaltung eines Eignungskriteriums oder einer technischen Spezifikation führt sodann zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren (vorne Ziffer 2.4). Ob die Anforderungen an die Erfahrung der Anbieterin und des vorgesehenen QRM vorliegend allenfalls zu hoch angesetzt waren und damit gar nicht erfüllt werden konnten, wie die Beschwerdeführerin