Weiter habe die Anbieterin in den Offertunterlagen bestätigt, dass D.___ nicht direkt an den Auftraggeber rapportiert habe und nicht auf der Steuerungsebene des Projekts tätig gewesen sei. Da die beiden von der Beschwerdeführerin angegebenen Projekte die Anforderungen an Referenzprojekte nicht erfüllen würden, folgerte die Vorinstanz, dass das Eignungskriterium «Erfahrung» und die technische Spezifikation «Projekterfahrung Qualitäts- und Risikomanagerin (QRM)» nicht erfüllt gewesen seien.