wahrgenommen worden und habe die Beschwerdeführerin nur die Rolle der Projektleitung auf Führungsebene ausgeübt. Damit sei das Eignungskriterium «Erfahrung» nicht erfüllt. Bezüglich der technischen Spezifikationen wies die Vorinstanz zunächst darauf hin, dass die Anbieterin zwei Personen für die Leistungserbringung angeboten habe, obwohl nur eine Person nachgefragt worden sei. Sie prüfte die technischen Spezifikationen alsdann für beide Personen und erwog, dass beide sie nicht erfüllen würden: M.___ sei im Referenzprojekt als Projektleiter tätig gewesen und nicht wie gefordert als QRM. D.___ habe sodann im Projekt PD.