3.2 Im Kriterienkatalog ist unter den Eignungskriterien folgende Anforderung an die Erfahrung der Anbieterin aufgeführt: «Die Anbieterin verfügt über zwei Referenzen von realisierten Projekten oder Programmen, die in Bezug auf Inhalt und Umfang, Kontext und Komplexität mit der verlangten gegenständlichen Dienstleistung vergleichbar sind. Eine Referenz darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Beide Referenzprojekte resp. -programme müssen abgeschlossen sein. Eine Referenz gilt dann als vergleichbar, wenn sie folgende Anforderungen erfüllt: 1.