28 Barbara Oechslin/Thomas Locher, a.a.O., Art. 30 N 9, mit Verweis auf die Rechtsprechung zum bisherigen Recht ; vgl. auch Martin Beyeler, Der Geltungsanspruch des Vergaberechts, 2012, N 1930, wonach eine Offerte, die nicht sämtliche Vorgaben einhält, welche die Vergabestelle in der Ausschreibung, in den Unterlagen und in weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Mitteilungen der Offertphase hinsichtlich des beabsichtigten Geschäfts aufgestellt hat, nicht ausschreibungskonform ist. 29 Urteil des Bundesgerichts 2C_257/2016 vom 16. September 2016, E. 3.3.1, mit Hinweisen; vgl. auch Christoph Jäger, Beschaffungsrecht 2021, N 207.