2.4 Auftraggeberinnen und Auftraggeber schliessen Anbieterinnen und Anbieter in den in Art. 24 Abs. 1 ÖBV genannten Fällen vom Verfahren aus. Ein Ausschluss erfolgt namentlich, wenn ein Angebot die erforderlichen Eignungskriterien nicht erfüllt (Bst. c) oder wenn es der Ausschreibung, den 27 Barbara Oechslin/Thomas Locher, in: Hans Rudolf Trüeb (Hrsg.), Kommentar zum Schweizerischen Besch affungsrecht, 2020, Art. 30 N 7 f., mit Verweis auf die bisherige Rechtsprechung.