1.7 Soweit sich die Beschwerde gegen die Ausgestaltung des in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenen Eignungskriteriums «Erfahrung» und der technischen Spezifikationen «Projekterfahrung Qualitäts- und Risikomanagerin (QRM)», «Kompetenzstufe Expert» und «Sprachkompetenz Französisch» richtet, kann nicht darauf eingetreten werden. Ob darüber hinaus eine formgültige Beschwerde gegen die Ausschlussverfügung vom 3. Juni 2021 vorliegt, ist fraglich, kann mit Blick auf die nachfolgenden Ausführungen aber offengelassen werden.