Vorliegend beanstandet die Beschwerdeführerin die Anforderungen an die Erfahrung der Anbieterin und die von ihr für den Auftrag vorgesehenen Experten als «extrem zu hoch gestellt». Dabei dürfte sie sich auf das Eignungskriterium «Erfahrung» und die technischen Spezifikationen «Projekterfahrung Qualitäts- und Risikomanagerin (QRM)», «Kompetenzstufe Expert» und «Sprachkompetenz Französisch» gemäss Kriterienkatalog Los 1 beziehen, der als Anhang 3 zum Pflichtenheft Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen bildete. Die Erfüllung dieser Anforderungen wurde in der angefochtenen Verfügung denn auch verneint oder jedenfalls in Frage gestellt.