Zu ihrer Ergänzung darf die Behörde aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit keine Nachfrist über die gesetzliche Rechtsmittelfrist hinaus gewähren.20 Eine allfällige Nachfrist kann hier nur dazu dienen, den Sinn von Rechtsmittelvorbringen zu klären.21 1.5.1 An Antrag und Begründung von Laieneingaben werden praxisgemäss keine hohen Anforderungen gestellt. Bei Rechtsmitteln muss immerhin der klare Wille zur Anfechtung bekundet werden. Zudem wird auch von Laien erwartet, dass sie dartun, inwiefern und aus welchen Gründen sie dem