prima facie-Würdigung auch keine Veranlassung, die aufschiebende Wirkung von Amtes wegen zu gewähren. Der Beschwerde vom 11. Juni 2021 kommt damit keine aufschiebende Wirkung zu, womit das Vergabeverfahren trotz hängigem Beschwerdeverfahren fortgesetzt bzw. infolge Abbruchs neu angehoben werden durfte. Die Vorinstanz hat inzwischen in einem freihändigen Verfahren den Zuschlag an die Z.___ AG in Zürich erteilt, die überschwellige Freihandvergabe auf simap.ch publiziert und nach Eintritt der Rechtskraft der Freihandvergabe den Vertrag abgeschlossen.