den Entscheid zur freihändigen Vergabe ging bei der GSI keine Beschwerde ein, womit der Zuschlag in Rechtskraft erwachsen ist. Mit Schreiben vom 12. Oktober 2021 teilte die Vorinstanz der Rechtsabteilung des Generalsekretariats GSI mit, dass zwischenzeitlich der Vertrag mit der Zuschlagsempfängerin abgeschlossen worden sei, und stellte ihr eine Kopie des beidseitig unterzeichneten Vertrags zu. Die Beschwerdeführerin wurde mit Instruktionsverfügung vom 19. Oktober 2021 über den Vertragsabschluss in Kenntnis gesetzt und es wurde ihr Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Sie hat sich nicht vernehmen lassen.