Mit der Reorganisation der GSI per 1. August 2021 wurde das Rechtsamt in das Generalsekretariat überführt. Die Instruktion der Beschwerdeverfahren und die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden erfolgt seither durch die Rechtsabteilung des Generalsekretariats (Art. 7 Abs. 1 Bst. m OrV GSI [Version in Kraft seit 1. August 2021] i.V.m. Art. 14a DelDV GSI3). 5. Am 25. August 2021 publizierte die Vorinstanz auf SIMAP, dass sie nach Abbruch des offenen Verfahrens im freihändigen Verfahren den Zuschlag an die Z.___ AG in Zürich erteilt hatte. Gegen