4. Das Rechtsamt, welches bis 31. Juli 2021 die Beschwerdeverfahren für die GSI leitete,2 forderte die Beschwerdeführerin mit Instruktionsverfügung vom 15. Juni 2021 auf, die angefochtene Verfügung einzureichen und sich dahingehend zu äussern, ob sie förmlich Beschwerde gegen die Ausschlussverfügung vom 3. Juni 2021 führen will. Innert Frist bestätigte die Beschwerdeführerin ihren Beschwerdewillen und reichte die angefochtene Verfügung nach. Mit der Reorganisation der GSI per 1. August 2021 wurde das Rechtsamt in das Generalsekretariat überführt.