3. Mit als «Beschwerde zur Ausschlussverfügung» bezeichnetem Schreiben vom 11. Juni 2021 wandte sich die Beschwerdeführerin an die GSI und beantragte, «die gestellten Anforderungen (…) auf ein marktfähiges, anbietbares Mass zu definieren, so dass Anbieter eine Chance haben, die Anforderungen zu erfüllen und die Ausschreibung zu wiederholen».