2. Mit Verfügung vom 3. Juni 2021 schloss die Vorinstanz die Beschwerdeführerin vom Vergabeverfahren aus mit der Begründung, das Eignungskriterium «Erfahrung» der Anbieterin und die technischen Spezifikationen «Projekterfahrung Qualitäts- und Risikomanagerin (QRM)» sowie «Kompetenzstufe Expert» und «Sprachkompetenz Französisch» seien nicht erfüllt. Weil mit dem Ausschluss der Beschwerdeführerin kein Angebot mehr im Verfahren verblieb, brach die Vorinstanz das Vergabeverfahren mit gleicher Verfügung ab.