5. Die Vorinstanz wird angewiesen, die Übernahme der durch den Gratisdeutschkurs B1 in Bern entstandenen Auslagen innerhalb von 14 Tagen nach Eröffnung dieses Entscheids zu prüfen bzw. die Auslagen den Beschwerdeführenden direkt abzugelten. 6. Soweit weitergehend wird die Beschwerde als gegenstandslos abgeschrieben. 7. Die Verfahrenskosten, festgesetzt auf CHF 1‘200.00, werden der Vorinstanz zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt nach Rechtskraft dieses Entscheides. 8. Parteikosten werden keine gesprochen.