2. Die Vorinstanz wird angewiesen, die geltend gemachten Verkehrsauslagen innerhalb von 14 Tagen nach Eröffnung dieses Entscheids zu prüfen und den Beschwerdeführenden schriftlich Bescheid zu geben bzw. die Auslagen den Beschwerdeführenden direkt abzugelten. 3. Die Vorinstanz wird angewiesen, den Beschwerdeführenden rückwirkend für die Monate Mai bis und mit September 2021 einen Betrag von insgesamt CHF 750.00 auszubezahlen. 4. Die Vorinstanz wird angewiesen, das Dossier der Beschwerdeführenden innert 30 Tagen nach Eröffnung dieses Entscheids an den regionalen Partner Q.___ zu übertragen.