88 Beschwerdevernehmlassung vom 23. Juni 2021 89 SKOS-Richtlinien Kapitel C.1.2. und B.2.1 90 SKOS-Richtlinien, Kapitel H.6 22/27 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1530 die konkrete Ausbildung zu den existenzerhaltenden Bedürfnissen gehört, d.h. wenn die Ausbildung eine unentbehrliche Grundlage für die spätere Erwerbsfähigkeit darstellt.91