4.6.5 Die im Zusammenhang mit dem Schul-, Kurs- oder Ausbildungsbesuch entstehenden Kosten werden übernommen, soweit sie nicht im Grundbedarf für den Lebensunterhalt enthalten sind oder über Stipendien gedeckt werden können.89 Die Kosten von beruflichen Fort- und Weiterbildungsmassnahmen sowie von persönlichkeitsbildenden Kursen können im individuellen Unterstützungsbudget berücksichtigt werden, wenn diese zur Erhaltung bzw. zur Förderung der beruflichen Qualifikation oder der sozialen Kompetenzen beitragen.90 Der ausbildungsbedingte Mehrbedarf und die Finanzierung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung gehören dann zum sozialen Existenzminimum, wenn