4.6.2 Die Vorinstanz erwidert, Herr A.___ habe bei der Vorinstanz im Oktober und November 2020 einen A1 Deutschkurs absolvieren können und nach Absolvierung des Kurses die Telc A1-Prüfung bestanden. Frau A.___ sei zu diesem Zeitpunkt schwanger gewesen und habe erst nach der Geburt einen Deutschkurs besuchen wollen. Welter habe Herr A.___ über eine Freiwillige eine Anfrage für einen Privat Deutschkurs B1 inkl. Tandem mit einem Anwalt bei ihr gestellt. Die Vorinstanz habe diese 86 «Kantonale Vorgaben und Praxishilfen» im Asyl- und Flüchtlingsbereich, S. 44 Ziff. 12 sowie Formulare und Merkblätter (be.ch) 87 Beschwerde vom 7. Juni 2021