4.5.2. Die Vorinstanz führt aus, leider sei der Antrag vom 18. Februar 2021 auf Organisationswechsel aufgrund einer internen Neustrukturierung und den damit einhergehenden Zuständigkeitswechsel untergegangen und infolgedessen unbeantwortet geblieben. Am 16. Mai 2021 habe die Vorinstanz erneut einen an sie adressierten «Antrag an das GSI; Wechsel zum neuen regionalen Partner» erhalten. Mit E-Mail vom 21. Mai 2021 sei der Beschwerdeführer informiert worden, dass die Vorinstanz seinen Antrag erhalten habe und sie ihn nach den Ferien von beiden zuständigen Personen über das weitere Vorgehen informieren werde.