4.5.1. Die Beschwerdeführenden machen geltend, sie hätten am 18. Februar zum ersten Mal mitgeteilt, dass sie zum regionalen Partner Q.___ wechseln möchten, da sie jetzt in der Region Bern- Mittelland wohnen würden; Mitte April habe die Beauftragte der Kirchgemeinde per E-Mail bei der Vorinstanz nachgefragt. Der zuständige Sozialarbeiter habe ihr geantwortet: «Falls die Familie einen Wechsel wünscht, schreiben wir gerne einen Antrag an das GSI. Das GSI entscheidet dann aufgrund des Antrages.» Am 13. Mai hätten sie ihren Antrag mit detaillierter Begründung erneuert und darum gebeten, bis Ende Mai eine Antwort zu erhalten. Ende Mai hätten sie ihre Bitte erneuern müssen.