4.4.10 Die Geburt von Neugeborenen ist möglichst rasch dem SEM mitzuteilen und ein Asylgesuch zu stellen, damit das Kind in die Flüchtlingseigenschaften bzw. die vorläufige Aufnahme einbezogen werden kann. Für die Abgeltung der Fallführungs- und Betreuungspauschalen von Neugeborenen sind die regionalen Partner verpflichtet, die Anmeldung der Geburt beim SEM innerhalb von 30 Tagen zu realisieren. Das heisst, die Gesuchsstellung durch die Eltern ist zeitlich zu steuern, zu kontrollieren 71 Vorakten