4.4.9 Die durch die Vorinstanz vorgenommenen Berechnungen und Korrekturen entsprechen den in den Erwägungen 4.4.4 bis 4.4.7 aufgeführten rechtlichen Grundlagen. Namentlich hat sich die Vorinstanz einerseits am «SEM Handbuch Asyl und Rückkehr», andererseits an den «Kantonalen Vorgaben und Praxishilfen» im Asyl- und Flüchtlingsbereich (Version 11 vom 6. August 2021) orientiert. Ihr Vorgehen ist insoweit nicht zu beanstanden. Korrekterweise hat die Vorinstanz D.___ erst nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft Flüchtlingssozialhilfe ausbezahlt.