Aus dem Korrekturbudget für den Monat April 202170 geht hervor, dass die Pauschale für einen Dreipersonenhaushalt im Flüchtlingssozialbereich in der Höhe von CHF 1’818.00 ausbezahlt wurde. Diesem Betrag gegenübergestellt wurde der Grundbedarf Flüchtlingssozialhilfe von 3 x CHF 522.50 (Pauschale pro Person in einem Vierpersonenhaushalt) plus einmal der Grundbedarf Asylsozialhilfe von