Die Sozialhilfe wird deshalb ab Anerkennungsdatum verfügt durch die regionalen Partner und die Differenz zwischen Asylsozial- hilfe- und Flüchtlingssozialhilfeansatz wird nachträglich ausbezahlt. Dies, da bereits ein Anspruch auf Flüchtlingssozialhilfe bestand, jedoch aus administrativen Gründen diese nicht zeitgerecht verfügt und ausgerichtet werden konnte.64 Die Kinder und Personen gelten bis zur Anerkennung des Einbezugs in die Flüchtlingseigenschaft ihrer Eltern eigentlich als Personen im Asylverfahren.65 Bis zur Zuerkennung der abgeleiteten, derivativen Flüchtlingseigenschaft wird Asylsozialhilfe ausgerichtet.