Am 3. November 2021 führt die Vorinstanz ergänzend zur Beschwerdevernehmlassung aus, das Gesuch um Einbezug in die Flüchtlingseigenschaft sei vom Beschwerdeführer zusammen mit der Geburtsmitteilung beim SEM eingereicht worden. D.___ habe am 22. Oktober 2021 einen positiven Asylentscheid erhalten. Die Budgetkorrektur für Oktober werde noch gemacht, das November-Budget sei bereits mit dem korrekten Grundbedarf ausbezahlt worden.61