Das Gleiche sei auch für den Monat März gemacht worden (siehe Korrekturbudget März und April). Diese Korrekturen würden bei Geburten zu Standardkorrekturen gehören, da eine Geburt und somit die Anpassungen der Haushaltsgrösse und dem damit verbundenen Grundbedarf immer erst rückwirkend erfasst werden könne. Daher stimme die Behauptung, dass in den Monaten März und April gar keine Zahlungen geleistet worden seien, nicht. Aufgrund eines internen Missverständnisses sei der Grundbedarf jedoch zu spät ausbezahlt worden, wofür sich die Vorinstanz bei der Familie A.___ entschuldige.