noch der Asylsozialhilfegrundbedarf von CHF 372.25 ausbezahlt werden müssen. Von diesem sei das Geld, welches den restlichen drei Familienmitgliedern aufgrund der falschen Haushaltsgrösse zu viel ausbezahlt worden sei (nämlich [CHF 606.00 – CHF 522.50] x 3 = CHF 251.25) abgezogen worden. Am 21. Mai 2021 sei der Familie deshalb CHF 121.75 für das korrigierte April Budget ausbezahlt worden. Das Gleiche sei auch für den Monat März gemacht worden (siehe Korrekturbudget März und April).