4.3.3 Verkehrsauslagen wie Billette für Bahn, Tram, Bus, Halbtax-Abo und Velo-Ersatzteile gehören zur wirtschaftlichen Sozialhilfe55 und stellen einen Teil des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt (GBL) Flüchtlingssozialhilfe dar (6.1 % des GBL pro Monat/Person).56 Im Grundbedarf enthalten sind indessen nur Verkehrsauslagen inkl. Halbtaxabo im Ortsnetz bzw. öffentlichen Nachverkehr, d.h. eingerechnet sind nur die üblichen Transportkosten am Wohnort der unterstützten Person, während erhöhte Fahrkosten gesondert zu entschädigen sind (Gewährung der Differenz zwischen effektiven Verkehrsauslagen und dem bereits im GBL enthaltenen Anteil).57