und Personen bis zur Anerkennung des Einbezugs in die Flüchtlingseigenschaft ihrer Eltern eigentlich als Personen im Asylverfahren gelten.44 Die Frist zur Meldung der Geburt beim Zivilstandsamt beträgt drei Tage (Art. 35 Abs. 1 ZStV45, für den Abschluss einer Krankenversicherung drei Monate (Art. 3 Abs. 1 KVG46). Die Vorinstanz hätte D.___ somit im Rahmen der persönlichen Hilfe entweder selber zeitnah bei einer Krankenversicherung anmelden oder aber die Eltern dergestalt unterstützen müssen, dass diese die Anmeldung innert nützlicher Frist selber hätten vornehmen können.