Am 11. Mai 2021 fragte der Beschwerdeführer erneut bei der Vorinstanz nach, welche Vorkehren diese bereits getroffen habe. Die Vorinstanz antwortete am 17. Mai 2021, sie habe dem Kanton die Geburt von D.___ gemeldet, den Ausweis sollten die Beschwerdeführenden in den nächsten Wochen erhalten, auch die Anmeldung bei der Krankenkasse sei in Bearbeitung. Zudem machte die Vorinstanz den Beschwerdeführer darauf aufmerksam, dass er dem Zivilstandesamt noch einige Dokumente schicken müsse wie beispielsweise Auszüge aus dem Geburts- und Eheregister. Sie fragte ihn zudem, ob er diese Dokumente zu Hause habe oder ob es ihm möglich sei, sie zu organisieren.