4.1.4. Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer die Vorinstanz am 23. April 2021 über die Geburt von D.___ informiert und nachfragt hat, in welchem Stadium die «Identifikationsverfahren für die Versicherung» seien.35 Am 3. Mai 2021 hat der Beschwerdeführer zwei Schreiben des Zivilstandesamtes und Spitals an die Vorinstanz weitergeleitet und sie gebeten, die notwendigen Vorkehren bis spätestens am 21. Mai 2021 zu treffen. Am 4. Mai 2021 antwortete die Vorinstanz, sie sei dran, damit D.___ bei der Visana «verschachert» (versichert) werde.36 Am 11. Mai 2021 fragte der Beschwerdeführer erneut bei der Vorinstanz nach, welche Vorkehren diese bereits getroffen habe.