Das Verfahren rund um die Geburtsurkunde beim Zivilstandesamt habe sich leider aus verschiedenen Gründen in die Länge gezogen. Zum einen wegen dem Zuständigkeitswechsel, zum anderen auch, weil das Zivilstandesamt weder gegenüber dem Beschwerdeführer noch der zuständigen Sozialberaterin bei der Vorinstanz klar kommuniziert habe, dass es bei Flüchtlingen reiche, ihren Reisepass einzuschicken und nicht alle auf dem ursprünglichen Brief aufgelisteten Unterlagen eingereicht werden müssten. Die Vorinstanz habe einen Dolmetscher für den Termin beim Zivilstandesamt organisiert und ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege eingereicht.