Ergänzend führt die Vorinstanz am 3. November 2021 aus, mittlerweile sei die Anmeldung von D.___ für die Krankenversicherung abgeschlossen worden. D.___ habe lange keine Krankenkassenkarte erhalten, weil die AHV-Nummer gefehlt habe. Die AHV-Nummer wiederum habe nicht erstellt werden können, weil die Geburtsurkunde gefehlt habe. Das Verfahren rund um die Geburtsurkunde beim Zivilstandesamt habe sich leider aus verschiedenen Gründen in die Länge gezogen.