4.1.1. Die Beschwerdeführenden rügen, sie hätten bereits während der Schwangerschaft die Vorinstanz gebeten, alle nötigen Schritte in die Wege zu leiten. Sie hätten die Vorinstanz über die Geburt am 10. März informiert und gleichzeitig gebeten, ihnen dringend die Krankenkassenkarte zukommen zu lassen. Ihr Sohn habe bis zum 20. April im Spital bleiben müssen. Am 4. Mai habe ihnen ihr Sozialberater bei der Vorinstanz Folgendes geschrieben: «Wir sind dran, damit Ihr Kind verschachert wird bei der Visana.» Doch noch heute habe D.___ keine Krankenkassenkarte, was Arztbesuche und Medikamentenbezüge erschwere.