Im gegenteiligen Fall führt sie zur Gutheissung und zur Anweisung an die fehlbare (oder zuständige) Behörde, unverzüglich mit einem förmlichen Entscheid über die Sache zu befinden, allenfalls kombiniert mit der Weisung, die notwendigen (strukturellen, organisatorischen) Vorkehren zu treffen, um künftig eine zeitgerechte Geschäftserledigung sicherzustellen. Ausnahmsweise fällt die Rechtsmittelinstanz auch gleich den Entscheid in der Hauptsache.