6/27 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2021.GSI.1530 auch der Zweck der Leistung massgebend: Dient die begehrte Leistung nicht der Abdeckung eines bei vielen unterstützten Personen regelmässig auftretenden Bedarfs, wird dieser nicht mehr durch den GBL erfasst, sondern ist mit weiteren Leistungen (SIL) zu befriedigen.26