Die Aufwendungen für situationsbedingte Leistungen werden im individuellen Unterstützungsbudget berücksichtigt. Dabei ist zu beachten, dass im Grundbedarf bereits gewisse Leistungen enthalten sind, die nicht zusätzlich vergütet werden (z.B. Auslagen für den öffentlichen Nahverkehr, Halbtaxabo).25 Für die Unterscheidung, was zum GBL gehört und was darüber hinaus geht, ist neben dem Umfang 22 Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) 23 SKOS-Richtlinien, Kapitel B.1-1 24 SKOS-Richtlinien, Kapitel C.1 25 SKOS-Richtlinien, Kapitel C.1 und B.2.1