SIL wie krankheits- oder behinderungsbedingte Auslagen, Kosten für die Betreuung von Kindern oder Erwerbsunkosten hat die Behörde teilweise keinen bzw. nur einen engen Ermessenspielraum. Bei der Gewährung von fördernden SIL hat die Behörde meist ein grosses Ermessen, aber gleichzeitig auch Gelegenheit du eine Verantwortung, unterstützte Personen zu befähigen oder ihre Lage zu stabilisieren bzw. zu verbessern.24 Die Aufwendungen für situationsbedingte Leistungen werden im individuellen Unterstützungsbudget berücksichtigt.